Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, wonach der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit abgesprochen wird, erklärt die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles:
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist ausdrücklich zu begrüßen. Der CGZP fehlt die erforderliche Tarifmächtigkeit, sie ist keine Gewerkschaft. Damit wird die Rechtsauffassung der Gewerkschaft ver.di und des Landes Berlin höchstrichterlich bestätigt. Es ist nur zu offensichtlich, dass in der Vergangenheit Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen wurden. Das Lohnniveau in der Leiharbeitsbranche wurde dadurch massiv gedrückt. Der eigentlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegte Grundsatz des equal pay wurde zur Makulatur.
Die juristische Entscheidung ist das eine. Notwendig sind jetzt vor allem politische Konsequenzen. Der Missbrauch der Leiharbeit zur Umgehung von Tarifverträgen und Tarifflucht muss nun endlich auch gesetzlich unterbunden werden. Der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ muss ohne Umgehungsmöglichkeiten für alle durchgesetzt werden. Erst dann können hunderttausende Menschen wieder Vertrauen in die Politik gewinnen, dass Lohndrückerei nicht geduldet wird.