Kurzarbeitergeld: Qualifizieren statt entlassen

Veröffentlicht am 12.11.2008 in Arbeit

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, MdB

Die Bundesregierung hilft Betrieben, in einer konjunkturell schwierigen Phase Beschäftigte zu halten und nicht zu entlassen. Ab 2009 verlängert sich die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate. Diese Zeit bietet Unternehmen auch Möglichkeiten, ihre Beschäftigten gezielt zu qualifizieren.
Das Bundeskabinett beschloss heute die Verordnung zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate ab dem 1. Januar 2009. Sie ist auf ein Jahr befristet und gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 haben.

Damit setzt die Bundesregierung bereits eine Maßnahme aus dem Paket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" um, das sie am 3. November beschlossen hat.

Richtige Maßnahme zur richtigen Zeit

Angesichts der Konjunkturschwäche hilft das verlängerte Kurzarbeitergeld Arbeitgebern, an ihren eingearbeiteten Belegschaften festhalten zu können. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen behalten ihren Arbeitsplatz. Somit wird Arbeitslosigkeit vermieden. Die Finanzierung von Kurzarbeitergeld ist zudem günstiger als die Auszahlung von Arbeitslosengeld.

Noch bis Ende 2008 wird das Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate ausgezahlt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg geht von durchschnittlich rund 73.000 Kurzarbeitern in diesem Jahr und 160.000 Kurzarbeitern 2009 aus.

Weiterbildung fördern

Die Zeit von Kurzarbeit soll verstärkt für eine bezahlte Weiterbildung und Qualifizierung genutzt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet Vorschläge, wie Kurzarbeiter- und Qualifizierungsregelungen kombiniert werden können.

Als weiteren Impuls für den Arbeitsmarkt will das BMAS das Programm zur "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU) ausweiten. Es läuft seit zwei Jahren. Die Botschaft ist: Qualifizieren statt entlassen.

Zur Unterstützung wird auch die Arbeitsvermittlung vor Ort personell verstärkt.

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Wenn Beschäftigte aufgrund von Kurzarbeit weniger verdienen, betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein erheblicher Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis, ist vorübergehend und nicht vermeidbar. Außerdem muss im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent betroffen sein. Arbeitnehmer müssen vor allem nach Beginn des Arbeitsausfalls in einem ungekündigten versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und wie lange wird es bisher gewährt?

Nach Anzeige des Arbeitsausfalls gegenüber der örtlichen Arbeitsagentur zahlt der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld an die betroffenen Beschäftigten in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent (für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind) des Nettoausfalls aus. Der Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) für die Kurzarbeitergeldstunden allein. Das Kurzarbeitergeld (ohne die Sozialversicherungsbeiträge) wird dem Arbeitgeber auf Antrag von der örtlichen Arbeitsagentur erstattet.

Was ist mit der Zeitarbeitsbranche?

Da wir es gegenwärtig mit einer Störung der Gesamtwirtschaft zu tun haben, kann auch die Zeitarbeit einbezogen werden. Bis dato erhielten Betriebe der Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich kein konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Denn Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer blieben auch während der Überlassung Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. Und schwankende Beschäftigungsmöglichkeiten wurden als typisches Betriebsrisiko eines Zeitarbeitsunternehmens gewertet und somit als überwiegend betriebs- beziehungsweise branchenüblich eingestuft.

 
 

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