Expertenanhörung bestätigt Notwendigkeit flächendeckender Mindestlöhne

Veröffentlicht am 04.11.2008 in Arbeit

Der Arbeits- und Sozialausschuss im Bundestag hat gestern Sachverständige zum Arbeitnehmer-Entsende- und Mindestarbeitsbedingungengesetz angehört. Hierzu erklären die zuständige Berichterstatterin Anette Kramme und die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:

Die Verfassungsmäßigkeit der Mindestlohngesetzentwürfe wurde bestätigt. Hervorzuheben sei auch, dass die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes deutlich zur Klarheit und Verständlichkeit sowie zur besseren Handhabung beitragen wird. Dabei hielten die Arbeitsrechtlerin Dr. Eva Kocher, der DGB sowie die Tarifexperten der Böckler-Stiftung die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen nicht nur aus fachlicher Sicht für dringend erforderlich. Auch die Praktiker, insbesondere aus der Zeitarbeitsbranche der Betriebsräte von Randstad, schilderten die prekäre Situation in der Zeitarbeit sehr anschaulich. Der Lohnspirale nach unten im geringqualifizierten Bereich und im Niedriglohnsektor muss mit einem wirksamen Instrument Einhalt geboten werden.

Die Sachverständigen wiesen auf die Schwächung des Tarifsystems hin, die durch den Rückgang der Mitglieder bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verursacht wurde. Die Erosion der Flächentarifverträge sei noch nicht gestoppt. Die Tarifbindung von nur noch 52 Prozent begründe das Eingreifen des Gesetzgebers, denn Löhne, die durch einen Flächentarifvertrag geschützt werden, würden immer mehr zur Ausnahme. Auch innerhalb der tariflich geregelten Bereiche gibt es Verwerfungen. Scheingewerkschaften, die sich zum Ziel gesetzt haben, Tariflöhne zu unterbieten, lassen vermuten, dass sie weder gegnerfrei organisiert sind noch die erforderliche Mächtigkeit haben, um Tarifverträge durchzusetzen beziehungsweise mit Arbeitgeberverbänden auf Augenhöhe verhandeln zu können. Die Interessen der Arbeitnehmer werden nicht wahrgenommen, wodurch Tariflöhne von drei bis sieben Euro zustande kommen.

Gegen diesen Unterbietungswettbewerb und die Verwerfungen in immer mehr Branchen wird konsequent mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes reagiert. Mit dieser gesetzlichen Regelung liegt es in der Hand der Tarifvertragsparteien der Branchen, eine Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns mitzugestalten. Diese Mindestlohntarife, die anschließend vom Arbeitsminister für den jeweiligen Wirtschaftsbereich per Verordnung für allgemeingültig erklärt werden können, gelten nicht nur für alle inländischen, sondern auch für die in Deutschland tätigen ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die SPD-Bundestagsfraktion forderte die Sozialpartner anlässlich der Anhörung auf, zügig die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen, damit nach Verabschiedung des Gesetzes die Verordnungsverfahren ohne Verzögerung beginnen können. Wir wollen, dass Beschäftigte einen fairen Lohn erhalten und Unternehmen durch Qualität, Innovation, fairen Wettbewerb und motivierte Mitarbeiter erfolgreich sind.

Mit den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen werden wichtige Rahmenbedingungen festgelegt, mit denen die Wirtschaft und Arbeitnehmer sowie ihre Interessenvertretungen auch weiterhin maßgeblich die Löhne festsetzen können. Das sichert, dass die Löhne sozialverträglich und marktgerecht sind. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat sich zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, bei der Gebäudereinigung und den Briefdienstleistungen bewährt.

Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, wollen einen flächendeckenden Mindestlohn. Die acht Branchen, deren Anträge im Arbeitsministerium vorliegen, müssen den Mindestlohn erhalten. Es ist außerordentlich zu begrüßen, dass durch eine staatliche Mindestlohnverordnung auch in Wirtschaftszweigen mit geringer Tarifbindung, bei denen kein tarifgestützter Mindestlohn per Rechtsverordnung erstreckt werden kann, durch den Haupt- und Fachausschuss ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt werden kann. Die Sachverständigen haben sich überwiegend dafür ausgesprochen, dass dieser festgelegte Mindestlohn nicht durch Tarifverträge unterboten werden darf. Bei der Zeitarbeit werden die Folgen deutlich. Die fast flächendeckende Tarifbindung führt dennoch zu einer Abwärtsspirale der Löhne. Gerade hier brauchen wir eine neue Ordnung für die tarifliche Lohnfindung. Die Blockadehaltung ist nicht begründet, da vor allem diese Branche die Voraussetzung, die der Koalitionsausschuss festgelegt hat, erfüllt.

 
 

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