Marc Ruland und Dr. Alexander Wilhelm: Kostenübernahme von Corona-Tests sozial gerecht und realitätsnah gestalten

Veröffentlicht am 10.06.2020 in Pressemitteilung

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Vorschlag zur Finanzierung von Corona-Tests für asymptomatische Patientinnen und Patienten vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten rückwirkend zum 14. Mai übernehmen. Dr. Alexander Wilhelm, Landtagskandidat im Wahlkreis Mayen und der Landtagsabgeordnete für Andernach, Marc Ruland, begrüßen eine Regelung für die Kostenübernahme grundsätzlich, der aktuelle Vorschlag sei aber nicht ausreichend.

„Die Übernahme der Kosten anlassbezogener Corona-Tests auch bei asymptomatischen Patientinnen und Patienten ist für die Kontrolle der Pandemie zentral. Leider werden im aktuellen Entwurf des Bundesgesundheitsministers wichtige Bestandteile der Tests nicht berücksichtigt. So bleibt ungeklärt, wie die Durchführung der Abstriche und ihre Dokumentation sowie die Versendung und der Transport der Proben finanziert werden sollen. Das bedroht eine effiziente Umsetzung der Testkonzepte der Länder“, kritisiert Dr. Alexander Wilhelm, Staatssekretär.

Auch Marc Ruland, MdL, sieht Änderungsbedarf bei der Initiative des Bundesgesundheitsministers: „Die Finanzierung der Tests von asymptomatischen Patientinnen und Patienten muss sozial gerecht gestaltet werden. Durch die Kostenübernahme dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen nicht so stark belastet werden, dass am Ende die gesetzlich Versicherten über erhöhte Beiträge zur Kasse gebeten werden. Eine Finanzierung kann auch nicht zu Lasten der Kommunen erfolgen, deren Mittel für die Wahrnehmung ihrer aktuellen Aufgaben bereits sehr begrenzt sind.“

„Wichtig ist zudem eine Regelung für Abstriche, die die Gesundheitsämter entlastet. Falls es erneut zu einer Zunahme der Ansteckungen kommt, muss die Durchführung der Abstriche auch durch Dritte erfolgen können und die entsprechenden Kosten übernommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter sind in diesem Fall meist bereits durch die Kontaktnachverfolgung ausgelastet und können nicht noch zusätzliche Aufgaben wahrnehmen“, ergänzt Dr. Wilhelm.

 
 

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