Inklusion als gemeinschaftliches Ziel verstehen!

Veröffentlicht am 11.09.2018 in Pressemitteilung

Dr. Alexander Wilhelm, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Sozialministerium, referierte auf Einladung des Kreisvorstandes und der Kreistagsfraktion

 

Die Sozialdemokraten im Landkreis nutzten die Gelegenheit sich imRahmen ihrer jüngsten gemeinsamen Sitzung von Kreisvorstand und Kreistagsfraktion über die geplante Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Rheinland-Pfalz zu informieren. Durch den Vortrag führte der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Dr. Alexander Wilhelm (SPD), der nach seinem Amtsantritt im Mai 2018 auch die Verhandlungen zu dem Gesetzesentwurf geleitet hat.

Das BTHG setzt sich das Ziel, Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung zu gewährleisten sowie die Eingliederungshilfe zu modernisieren und stärker am Nutzer orientiert zu gestalten. Das Gesetz wurde 2016 vom Bund verabschiedet, die Umsetzung obliegt den Ländern. „Künftig steht der behinderte Mensch im Mittelpunkt der Eingliederungshilfen. Es kommt entscheidend darauf an, wie sich sein konkreter Bedarf gestaltet. Dies ermöglichen wir unabhängig von Wohnort und stationärer oder ambulanter Unterbringung“, so Wilhelm. „Bei unserer Umsetzung war es oberste Priorität, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – egal, ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum leben – auszubauen“.

 

Dafür sieht der momentane Entwurf des Sozialministeriums vor, eine zweigeteilte Eingliederungshilfe zu etablieren. Das Land wäre dabei für alle unterstützungsbedürftigen Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahren, Landkreise sowie kreisfreie Städte für alle minderjährigen Menschen mit Behinderung finanziell zuständig. „Wir werden darauf achten, dass keine Mehrkosten für die Kommunen entstehen und sichern zu, dass wir frühzeitig die Kosten evaluieren“, so Wilhelm. „Der ministeriale Entwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Rheinland-Pfalz ist das Ergebnis von guten Verhandlungen zwischen Land und Kommunen auf Augenhöhe. Unsere Aufgabe in den Kommunen ist es nun, die Umsetzung ebenso kooperativ mit dem Land zu gestalten“, so der Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Marc Ruland, MdL. „Ein weitreichender Erfolg ist, dass das „Budget für Arbeit“ in Rheinland-Pfalz durch das neue Gesetz bundesweit Verwendung erfahren wird. Rheinland-Pfalz wird neben Bayern dabei den größten Lohnkostenzuschlag bereitstellen. Damit können Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben erfahren. Mit 400 bewilligten Budgets nimmt die SPD-geführte Landesregierung hier bundesweit eine Vorreiterrolle ein!“, so Ruland weiter. Der momentane Entwurf des Sozialministeriums um Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler soll Dezember 2018 beschlossen werden und Januar 2019 in Kraft treten. Nach seiner Verabschiedung wird es in seiner endgültigen Form und Auswirkung auf Kommunen vorgestellt. „Dieses Gesetz dient der Angleichung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen. Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir – sobald wir über Inklusion sprechen – das Leben einzelner Menschen sowie deren Angehörige meinen. Oftmals gestaltet sich dies komplex. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung, dafür zu sorgen, dass wir diesen Bürgerinnen und Bürgern helfen – konkret auf deren Bedürfnisse angepasst. Jedes Menschenleben ist kostbar und wertvoll!“, so Ruland abschließend.

 
 

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