„Ich hatte mir im Interesse der Verbraucher deutlich mehr erwartet“

Veröffentlicht am 02.12.2011 in Pressemitteilung

Die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles, kritisiert das derzeit diskutierte neue Verbraucherschutz-Informationsgesetz

BERLIN/REGION: Einkaufen macht Spaß. Besonders wenn jetzt zum bevorstehenden Weihnachtsfest das Ziel im Fokus steht, seinen Lieben eine Freude zu machen. Die meisten befassen sich nicht nur mit der Frage, ob ihr Geschenk gefällt oder gut ankommt. Sie möchten sicher sein, dass auch die Qualität eines guten Essens oder eines Elektrogerätes stimmt. Helfen soll dabei das Verbraucher-Informationsgesetz, das Hersteller und Behörden in einem bestimmten Rahmen verpflichtet, den „König Kunde“ sprich Verbraucher über Güte und Inhaltsstoffe aufzuklären.

Andrea Nahles hat mit ihren Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion den neuen Gesetzentwurf zu diesem Verbraucherinformationsgesetz studiert und nun einen ergänzenden Antrag dazu eingebracht. Andrea Nahles erklärt die Kritikpunkte ihrer Fraktion:

„Die Bundesregierung hat bis heute kein Gesamtkonzept vorgelegt, wie sie Verbraucher-informationen den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend gewährleisten will. Sie gibt keine Antwort auf die Frage, welche Informationen Konsumenten brauchen, um gute Entscheidungen zu treffen und wie und in welcher Form Informationen wann zur Verfügung gestellt werden sollen. Wenn ich aber kein oder nur ein schwammiges Ziel definiere, werden sich daraus die richtigen Antworten nicht erschließen“, kritisiert Nahles.
Im Mittelpunkt der Kritik der SPD steht, dass technische Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Altersvorsorge, Energieversorgung, Telekommunikation oder Verkehr vom Gesetz gar nicht erst nicht erfasst werden. „Wir plädieren für eine Ausweitung des Gesetzes auf alle Produkte und Dienstleistungen“, erklärt Nahles, denn „Ohne gute Informationen können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht selbstbestimmt handeln und durch ihre Nachfrage den Markt mitgestalten. Mit ihrem Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung diese Chance.“
Nicht ausreichend ausgeweitet scheint der SPD-Fraktion die Pflicht zur aktiven Information der Öffentlichkeit durch die Behörden. „Sie wird weiterhin die Ausnahme bleiben, denn die Bundesregierung setzt die Hürden für eine Nennung von Herstellern und Produkten noch einmal herauf.“ Die Folge werde sein, dass Behörden von sich aus nur dann informieren, wenn Höchstgehalte, Grenzwerte oder Höchstmengen überschritten werden. Bei der Umetikettierung von Mindesthaltbarkeitsdaten, dem Fund von Gammelfleisch oder der Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch irreführende Produktkenn-zeichnungen wird die Öffentlichkeit in der Regel keine Informationen über Hersteller und Produkte erhalten.

Der Deutsche Bundestag wartet zudem bis heute auf ein Angebot der Lebensmittel- und Futtermittelerzeuger, aus dem hervorgeht, „in welcher Weise sie ihrer Verpflichtung als Anbieter nachkommen und den Verbrauchern Zugang zu den bei ihnen vorliegenden Informationen gewähren wird. Der entsprechenden gesetzlichen Aufforderung ist die Anbieterseite nicht nachgekommen. Andrea Nahles kritisiert, „dass der aktuelle Gesetzentwurf es versäumt, Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen zu formulieren. Selbst wenn Unternehmen mit besonderen Produkteigenschaften werben oder sich als besonders nachhaltig darstellen, müssen sie diese Angaben nicht belegen“, sagt Nahles und ergänzt: „Ein Lippenbekenntnis allein reicht uns aber nicht, weil wir gesehen haben, dass den Worten viel zu oft keine Taten folgen.“

Nach Auffassung der SPD-Fraktion erschwert das neue Gesetz sogar den Zugang zu den wichtigen Informationen. Wie so häufig in solchen Fällen, geht es um Gebühren, um Geld. „Die von der Bundesregierung in dem Gesetz formulierte Kostenregelung erschwert es auch Mulitplikatoren wie den Medien, Informationen einzuholen.“ So sehen die Verbraucher-schützer der CDU kostendeckende Gebühren vor, wenn die Kosten von Anfragen zu Rechtsverstößen 1.000 Euro überschreiten. Bei anderen Informationen soll dies schon ab Kosten von mehr als 250 Euro der Fall sein. „Mit dieser Kostenregelung schreckt die Bundesregierung vor allem Journalisten und Nichtregierungsorganisationen ab, die gerade bei der Aufklärung und Information der Verbraucher eine entscheidende Rolle spielen.“ Es werde künftig sogar im Ermessen von Behörden liegen, einen Antrag bereits dann abzulehnen, „wenn durch die Bearbeitung die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe der
Behörde beeinträchtigt würde“, kritisiert Nahles und stellt enttäuscht fest: „Das ist Verbraucherpolitik nach Gutsherrenart. Ich hatte von den so genannten Verbraucherschützern der Regierungskoalition auch im eigenen Interesse mehr erwartet.“

 
 

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