Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit kann erfolgreicher fortgesetzt werden

Veröffentlicht am 15.11.2008 in Arbeit

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur "Zweiten Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze" erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Andreas Steppuhn:

Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Damit hat die SPD-Bundestagsfraktion wichtige Forderungen durchgesetzt und ihr Versprechen eingelöst, die Anstrengungen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit weiter zu verstärken.

Denn illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe verursacht. Die Praxis hat gezeigt, dass insbesondere bei der Feststellung der Personalien Schwierigkeiten hinsichtlich der eindeutigen Identifizierung der Personen auftreten. Eine wirkungsvollere Verfolgung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung stellt daher eine einfachere und schnellere Identifizierung der angetroffenen Personen bei Kontrollen dar.

Mit dem Gesetz wird eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten eingeführt. Die Beschäftigten in Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko zu illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit besteht, müssen künftig Ausweisdokumente mit sich führen und sich auf Verlangen ausweisen. Auch die Arbeitgeber werden in die Pflicht genommen. Sie müssen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer belehren und diese Unterweisung auch schriftlich belegen.

Ein weiteres besonderes Problem war bisher die Meldung zur Sozialversicherung. Hier ergaben sich Unsicherheiten, da die Meldung nicht vor oder mit Beginn der Beschäftigung abzugeben war, sondern mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung nach Beschäftigungsbeginn. Bei einer Überprüfung des Betriebes vor Ort konnte die Kontrollbehörde oftmals nicht feststellen, ob eine Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung vorlag. Mit der im Gesetz vorgesehenen Sofortmeldung muss jeder neu eingestellte Arbeitnehmer bereits am ersten Tag der Beschäftigungsaufnahme bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Der Vorteil für die Kontrollbehörde liegt darin, dass künftig sofort festgestellt werden kann, ob es sich um einen ehrlichen Arbeitgeber handelt, der ordnungsgemäß seine Arbeitnehmer sozialversichert. Den Unternehmen wird eine automatische Ausfüllhilfe von Seiten der Einzugsstelle kostenlos zur Verfügung gestellt, durch die die Beauftragte vor Ort, die Arbeitsverträge abschließt, dies einfach umsetzen kann. Sie kann weiterhin wie bisher die umfangreichere Anmeldung mit allen Daten mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung nach dem Beschäftigungsbeginn abgeben. Mit dieser Sofortmeldung haben wir zugleich einen Zugriff der Leistungsträger - zum Beispiel der Unfallversicherungsträger - auf diese Daten ermöglicht, um eventuelle Regressansprüche geltend machen zu können.

Diese zwei wichtigen Punkte des Gesetzes hatten für uns die SPD-Bundestagsfraktion eine hohe Priorität. Die Identitätsfeststellung ist das A und O einer besseren Kontrolle. Ebenso, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, die die Arbeit aufnimmt, ab diesem Zeitpunkt gemeldet ist. Die Kritik, wonach die Umsetzbarkeit der Sofortmeldung schwierig wäre, sind in Zeiten des Internets nicht nachvollziehbar. Beide Maßnahmen belasten Arbeitgeber nicht über Gebühr, sie werden durch eine schnellere Kontrolle wieder entlastet. Gerade weil personalintensive Dienstleistungsunternehmen zügig und flexibel handeln müssen, ist es notwendig, dass die Kontrollinstanzen in die Lage versetzt werden, die Kontrolle über die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, wie sie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Branche vorsieht, auch effektiv und schnell durchzuführen.

Das Gesetz wird dem Bundesrat zugeleitet und kann damit bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

 
 

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