64.800 Euro für den Katastrophenschutz im Landkreis Mayen-Koblenz

Veröffentlicht am 05.09.2008 in Inneres

MdL Clemens Hoch begrüßt Förderung durch die Landesregierung

Der Landkreis Mayen-Koblenz erhält für die Beschaffung von zwei Krankentransportwagen 64.800 Euro aus dem rheinland-pfälzischen Förderprogramm im Katastrophenschutz bewilligt.
Der Andernacher Landtagsabgeordnete Clemens Hoch begrüßt die Förderung durch das rheinland-pfälzische Innenministerium: „Unser Landkreis zählt über 200.000 Einwohner und hat ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential von zwei Bundesautobahnen, Bahnlinien und zwei Bundeswasserstraßen abzudecken.

Die Anschaffung der beiden Notfallkrankenwagen (Krankentransportwagen TYP B) ist notwendig und baut die Transportkapazität im Landkreis Mayen-Koblenz weiter aus beziehungsweise kompensiert den Wegfall von altersbedingt auszusondernden Fahrzeugen.“ Eingesetzt werden die beiden neuen Notfallkrankenwagen bei der vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betriebenen Schnelleinsatzgruppe Sanität (SEG San).
„Die Landesregierung unterstützt mit der Bezuschussung dieser Fahrzeuge den Landkreis Mayen-Koblenz bei der Erfüllung seiner in kommunaler Selbstverantwortung wahrzunehmenden Aufgaben im Katastrophenschutz. Diese Fördermaßnahme unterstreicht auch, dass die Landesregierung um die Bedeutung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Sanitäts- und Betreuungseinheiten weiß. Sie opfern einen Großteil ihrer Freizeit für die Allgemeinheit. Ihre Arbeit wird dankbar anerkennt und sie werden auch bei der verantwortungsvollen und wichtigen Tätigkeit durch diese Förderung der kommunalen Fahrzeugbeschaffungen unterstützt“, betonte Hoch.
Grundlage für die Landesförderung sei die Neukonzeption des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes, die im Juli 2008 vorgestellt wurde. Die Neufassung des Katastrophenkonzeptes aus dem Jahr 1995 war notwendig geworden, weil neue Erkenntnisse aus Großeinsätzen wie der Fußballweltmeisterschaft aufgenommen wurden und die Anpassung an das neue Bevölkerungsschutzkonzept des Bundes und damit auch eine Neugestaltung der technischen Ausstattung erforderlich war.


Die neue Konzeption des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz (HiK) erarbeitet, durch das Innenministerium, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Landesfeuerwehrschule (LFKS) geprüft und mit den kommunalen Aufgabenträgern abgestimmt. Zuvor wurde sie in einem fast halbjährigen Prozess in den einzelnen Kreisen mit den vor Ort für Katastrophenschutz Zuständigen diskutiert und erörtert.

 
 

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